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BITV-Kriterien

Die Checkliste prüft Kursinhalte anhand der BITV-Kriterien. Die entsprechenden Kriterien sind unter jedem Handbucheintrag verlinkt. Öffentliche Einrichtungen sind durch die EU-Richtlinie 2016/2102 und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) verpflichtet, diese einzuhalten.

Arten der Einschränkung

Bei der Erstellung von barrierefreien Inhalten ist eine Vielzahl an Einschränkungen zu berücksichtigen. Die Icons sind ebenfalls in den Handbucheinträgen zu finden und kennzeichnen dort, für welche Nutzergruppen der Inhalt relevant ist.
Sehbehinderung und Blindheit
  • Eingeschränktes Sehvermögen, Blindheit, Farbsehschwäche
  • Nutzung Screenreader und vorrangig Tastatur oder Sprachsteuerung, auch Braillezeile möglich
  • Mögliche Barrieren: Textgröße, Kontraste, Bildinhalte, ...
motorische Beeinträchtigungen
  • Eingeschränkte Motorik, Schwäche, eingeschränkte Nutzung von oder fehlende Extremitäten
  • Nutzung Tastatur, Sprachsteuerung oder Schalter
  • Mögliche Barrieren: nur mit der Maus erreichbare Bereiche, kleine Buttons, Zeitbegrenzungen, ...
Hörbehinderung und Gehörlosigkeit
  • Eingeschränktes Hörvermögen, Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit
  • Nutzung Maus und Tastatur
  • Mögliche Barrieren: umfangreiche Hintergrundgeräusche in Audios, fehlende Transkriptionen oder Untertitel, für Gehörlose auch Texte aufgrund eingeschränkter Lesekompetenz, ...
Kognitive Beeinträchtigungen
  • Lernstörungen, Lese-Rechtschreib-Schwäche, ADHS, Epilepsie, ...
  • Nutzung Maus und Tastatur
  • Mögliche Barrieren: lange Texte mit fehlenden Visualisierungen, Texte mit Fachsprache, flackernde Inhalte, komplizierte Navigation, ...